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Geburt von 15 Walkälbern gibt einen Hoffnungsschimmer, Aussichten für Nordatlantische Glattwale bleiben schlecht
Weiterlesen19. Dezember 2019, Hamburg – Heute hat der Bundestag in zweiter und dritter Lesung eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatschG) beschlossen, die den Abschuss ganzer Rudel von Wölfen ermöglicht. Ziel der Änderung ist, Rechtssicherheit für den Abschuss von Wölfen zu erlangen.
„Die nun angenommenen Änderungen des Naturschutzgesetzes werden eine größere rechtliche Unsicherheit nach sich ziehen“, kommentiert Andreas Dinkelmeyer, Campaigner für Wölfe vom IFAW (International Fund for Animal Welfare). „Die Änderungen sind weitestgehend unnötig. Schon jetzt ist der Abschuss von Wölfen mit problematischem Verhalten möglich. Zudem entstehen nun Konflikte mit EU-Recht. Wir befürchten, dass erneut Gerichte diese Widersprüche klären müssen, die eigentlich von der Politik hätten beantwortet werden müssen.“
Mit der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes soll ermöglicht werden, dass Wölfe geschossen werden können, ohne dass Schäden einem bestimmten Wolf zugeordnet werden müssen. Allerdings entbindet das die Behörden nicht von der Pflicht für jedes einzelne zu tötende Tier darzulegen, dass seine Tötung die einzige Möglichkeit ist, um weitere Schäden zu verhindern.
„Wie das praktisch umgesetzt werden soll, ist völlig unklar. Hier scheint die Politik Geschenke an bestimmte Interessenverbände zu verteilen. Fachlich sinnvoll ist das nicht“, so Dinkelmeyer weiter. „Die Änderung des Naturschutzgesetzes beinhaltet auch, dass nun das Anlocken und Anfüttern von Wölfen unter Strafe steht. Das hätte aber auch über das Ordnungsrecht gelöst werden können.“
Im neuen Gesetz wird nun nicht mehr von „erheblichen“ wirtschaftlichen Schäden gesprochen, „ernste“ wirtschaftliche Schäden sollen nun als Grund für einen Abschuss ausreichen. Aber weder „erheblich“ noch „ernst“ sind in diesem Sinne juristisch feststehende Begriffe. Gerichte werden klären müssen, was „ernste“ wirtschaftliche Schäden sind.
Eine Koalition von Naturschutz-, Tierschutz- und Nutzerverbände haben gemeinsam schon vor einiger Zeit Leitlinien entwickelt, wie eine Koexsitenz von Wölfen und Weidetieren möglich sein kann. Ihre Empfehlungen können hier nachgelesen werden.
Pressekontakt:
Andreas Dinkelmeyer
Campaigns & Communications Manager
Tel. +49 (0)40-86650015
Mobil. +49 (0)173 622 75 39
E-Mail: adinkelmeyer@ifaw.org
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