Nachlass
Nachlass
Setzen Sie mit Ihrem Nachlass ein Zeichen und schützen Sie die Tiere und die Natur bis weit in die Zukunft hinein.
Wenn Sie den IFAW in Ihrem Testament bedenken möchten, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Auswahl.
Sie können den IFAW als alleinigen Erben oder als Teil einer Erbengemeinschaft benennen. Damit übernehmen wir allein oder gemeinsam die Gesamtrechtsnachfolge für alle vererblichen Rechte und Pflichten. Die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers durch Sie unterstützt den reibungslosen und umfassenden Vollzug Ihres letzten Willens.
Soll jemand anderes Erbe werden, dann können Sie im Testament ein Vermächtnis zugunsten des IFAW aussetzen. Das kann ein bestimmter Geldbetrag, eine Immobilie oder ein anderer Wertgegenstand sein. Als Vermächtnisnehmer haben wir dann einen gesicherten Anspruch gegenüber dem oder den Erben auf Übertragung.
Erbschaft
Eine Erbschaft bedeutet, dass dem Erben als „Gesamtrechtsnachfolger“ der verstorbenen Person alle vererblichen Rechte und Pflichten zufallen. Neben dem Vermögen des Erblassers werden auch dessen Pflichten, wie z. B. noch offene Rechnungen und Steuern, vererbt.
Als Erben können Sie eine oder mehrere Privatpersonen oder aber auch eine gemeinnützige Organisation wie den IFAW einsetzen. Je nachdem, was Sie entschieden haben, handelt es sich um einen Alleinerben oder eine Erbengemeinschaft.
Vermächtnis
Mit einem Vermächtnis können Sie einen Vermögenswert einer bestimmten Person oder einer Organisation wie dem IFAW zuwenden, ohne dass diese in die Gesamtrechtsnachfolge in Bezug auf Ihren Nachlass eintritt. Das Vermächtnis kann ein bestimmter Geldbetrag, eine Immobilie oder ein anderer Wertgegenstand sein.
Schenkung
Bereits zu Lebzeiten können Sie Teile Ihres Vermögens verschenken. Hierbei werden zumeist Immobilien übertragen. Aber auch alle anderen Vermögenswerte lassen sich verschenken. In jedem Falle gelten besondere steuerliche Regelungen, über die Sie sich unbedingt von fachkundiger Seite beraten lassen sollten.
Als gemeinnützig anerkannte Organisation ist der IFAW von der Erbschaftssteuer befreit.
Folgende Informationen sollten im Testament enthalten sein, wenn Sie den IFAW bedenken möchten:
- Unser vollständiger Name lautet
IFAW Internationaler Tierschutz-Fonds gGmbH - Unser juristischer Sitz befindet sich hier:
Max-Brauer-Allee 62-64
22765 Hamburg - Ins Handelsregister sind wir eingetragen beim:
Amtsgericht Hamburg, HR B 35636
Wenn Sie mit der Erfüllung einer letztwilligen Verfügung beauftragt sind, die den IFAW Internationaler Tierschutz-Fonds gGmbH begünstigt, benötigen wir folgende Informationen:
- Vollständiger Name und Anschrift der/des Verstorbenen
- Ihren Namen und Ihre Anschrift sowie weitere Kontaktdaten
- Eine Kopie des Testaments bzw. der uns betreffenden Erklärungen
Diese wichtigen Daten und alle weiteren Informationen helfen uns dabei, den letzten Willen des/der Verstorbenen bestmöglich umzusetzen.
Mit großer Unterstützung können wir Großes leisten. Bitte spenden Sie, um Tieren zu helfen.