Testamentsspenden
Mit der Aufnahme des IFAW in Ihr Testament können Sie Ihr Engagement für die Tiere noch bis weit in die Zukunft fortführen.
Schenken Sie den Tieren und der Natur eine Zukunft.
Durch die Regelung Ihres Nachlasses und die Errichtung einer letztwilligen Verfügung, zum Beispiel durch ein Testament, können Sie Menschen und Anliegen bedenken, die Ihnen viel bedeuten. Das bedeutet, dass Sie auch Organisationen wie den IFAW in Ihr Testament aufnehmen können. Als gemeinnützige Organisation sind wir von der Erbschaftssteuer befreit.
Testamentsspenden geben uns den nötigen Rückhalt, damit wir auch in Zukunft weltweit Tiere retten und schützen können. Jedes Jahr entscheiden sich mehr Menschen dafür, den Tierschutz im Testament aufzunehmen – mit großer Wirkung. Denn jedes dritte von uns gerettete Tier verdankt seine Rettung den Mitteln, die uns aus testamentarischen Verfügungen zufließen.
Ob Sie ein bereits verfasstes Testament abändern oder zum ersten Mal eines verfassen – wir empfehlen Ihnen, einen Experten wie einen Fachanwalt für Erbrecht oder einen Notar zu Rate zu ziehen. So können Sie sicher sein, dass Ihre letztwillige Verfügung nach Ihren Wünschen formuliert wird.
Den letzten Willen erklären – Spuren hinterlassen.
Ganz gleich, ob Sie Ihr Testament handschriftlich verfassen oder ob Sie dafür einen Notar aufsuchen – nehmen Sie sich Zeit!
Verschaffen Sie sich einen Überblick und beantworten Sie für sich selbst diese Fragen:
- Was gehört mir? Wem schulde ich etwas?
- Schauen Sie auf Ihr Eigentum und was Sie weitergeben möchten. Machen Sie sich auch bewusst, was andere noch von Ihnen zu erhalten haben.
- Wem möchte ich etwas hinterlassen?
- Überlegen Sie, welche Personen oder welche Organisation etwas erhalten sollen. Entscheiden Sie, wer Erbe werden soll und wer möglicherweise ein Vermächtnis erhalten soll.
- Wer kann meinen letzten Willen umsetzen helfen? Es kann hilfreich sein, wenn Sie einen Menschen bestimmen, der sicherstellt, dass alles so geschieht, wie Sie es sich wünschen. Das kann sowohl ein nahestehender Mensch oder auch ein Testamentsvollstrecker übernehmen.
Ihre Möglichkeiten
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, den IFAW in Ihrer testamentarischen Verfügung zu bedenken. Mehr darüber erfahren Sie auf der Nachlass-Seite.
Mit großer Unterstützung können wir Großes leisten. Bitte spenden Sie, um Tieren zu helfen.