Bekämpfung von Wildtier-Cyberkriminalität - global
Wildtierkriminalität wird befeuert von Angebot und Nachfrage[Beendet] Äußern Sie Ihre Meinung zum EU-Aktionsplan gegen den illegalen Wildtierhandel
[Beendet] Äußern Sie Ihre Meinung zum EU-Aktionsplan gegen den illegalen Wildtierhandel
Der illegale Wildtierhandel gilt als größte Bedrohung für das Überleben zahlreicher Tierarten und generiert jährliche Umsätze von schätzungsweise 20 Mrd. Euro. Ein Großteil des illegalen Wildtierhandels entfällt auf lebende Tiere, die entweder als Haustiere verkauft oder weltweit auf Märkten angeboten werden. Die EU ist einer der wichtigsten Märkte für den illegalen Handel mit geschützten Arten.
Die EU will ihren Aktionsplan zur Bekämpfung des illegalen Wildtierhandels überarbeiten und bietet den Bürgern die Möglichkeit zur Mitsprache in einer öffentlichen Konsultation. Hinweis: Die Konsultation endete am 28. Dezember 2021.
Der EU-Aktionsplan wurde 2016 durch die EU-Kommission verabschiedet und anschließend durch Rat und EU-Parlament gebilligt. Sein Ziel war ein energischeres Vorgehen der Mitgliedsstaaten gegen den illegalen Wildtierhandel. Zudem sorgte er für eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen Strafvollzugsbehörden und stärkte Rolle und Profil der EU in internationalen Verhandlungen. Während seiner Laufzeit bis 2020 listete er 32 Maßnahmenpakete für Prävention, Strafverfolgung und weltweite Partnerschaften auf.
Trotz der deutlichen Fortschritte, die im Laufe der vierjährigen Umsetzung erzielt wurden, zählt der illegale Artenhandel noch immer zu den größten Bedrohungen für die Arterhaltung. Zudem beeinträchtigt dieser die Stabilität der Ökosysteme sowie die regionale, nationale und weltweite Sicherheit.
Während einer öffentlichen Konsultation im Dezember sind Bürger und Organisationen aufgerufen, ihre Erfahrungen mit dem EU-Aktionsplan mitzuteilen und ihre Ansichten hinsichtlich dessen Wirksamkeit, Effizienz und Nutzen zu äußern. Die Rückmeldungen der Konsultation fließen in die Bewertung und Überarbeitung des Aktionsplans ein.
In einigen wichtigen Bereichen blieb der Aktionsplan hinter den Erwartungen zurück.
- Bekämpfung der Wildtier-Cyberkriminalität. Wenngleich der Aktionsplan dazu beigetragen hat, das Bewusstsein und die Fähigkeit von Experten zur Bekämpfung der Wildtier-Cyberkriminalität zu stärken, muss der Handel auf Onlinemärkten auf politischer Ebene stärkere Beachtung finden. Unserer Ansicht nach sollte Wildtier-Cyberkriminalität dieselbe Bedeutung erlangen wie andere Online-Delikte, die die menschliche Gesundheit, Sicherheit, Wirtschaft und Bildung gefährden.
- Verringerung der Nachfrage nach Wildtierprodukten. Der IFAW ist bestrebt, Initiativen zu starten, um zur Verringerung der Nachfrage in wichtigen Verbraucherländern innerhalb und außerhalb der EU beizutragen. Der Aktionsplan sollte die Erforschung des Verbraucherverhaltens beim Thema Wildtierhandel fördern, damit wirksame Maßnahmen zur Reduzierung der Nachfrage getroffen werden können.
- Tierschutz. Besonders wichtig sind uns Versorgung und Wohlergehen beschlagnahmter Tiere, die illegal innerhalb der EU gehandelt wurden. Für EU-Mitgliedsstaaten mit geringeren Ressourcen und weniger Erfahrung bleibt dieses Thema eine Herausforderung. Die Anforderungen für Tier- und Artenschutz könnten durch Schulungen, lückenlose und transparente Berichterstattung und die Schaffung eines Netzwerks von Auffangstationen und Rettungseinrichtungen für beschlagnahmte Tiere verbessert werden.
- Beteiligung des Privatsektors. Beim Aktionsplan 2016 wurden Privatsektor und Zivilgesellschaft in ganz Europa nicht genügend einbezogen, was insgesamt zu schwachen oder unklaren Ergebnissen führte. Der Privatsektor (Banken, Transportunternehmen, Kurierdienste, etc.) und Nichtregierungsorganisationen spielen eine wichtige Rolle und sollten in Planungs- und Informationsprozesse auf nationaler und EU-Ebene einbezogen werden.
- Ausrichtung, Finanzierung und Überwachung. Zudem wies der Aktionsplan strukturelle Mängel auf. So ist es fast unmöglich, den Erfolg zu messen, da keinerlei Indikatoren oder Ausgangswerte festgelegt wurden. Meist veröffentlichten Mitgliedsstaaten weder ihre Pläne, noch stellten sie die Finanzierung sicher, um den Wildtierhandel wirksam zu bekämpfen.
Die derzeitige öffentliche Konsultation für die Überarbeitung des EU-Aktionsplans zur Bekämpfung des Wildtierhandels ist ein willkommener Schritt.
Wir beim IFAW hoffen, dass in der nächsten Version des Aktionsplans die dringende Notwendigkeit für tiefgreifende Veränderungen in unserer Umgangsweise mit Wildtieren zum Ausdruck kommt. Auch die grundlegende Wechselbeziehung zwischen der Gesundheit der Natur und der Gesundheit der Menschen muss sich im neuen Aktionsplan widerspiegeln.
Mehr als je zuvor rufen wir alle Beteiligten auf, die neue Version des Aktionsplans in ein innovatives und zeitgemäßes politisches Instrument zu verwandeln - einen umfassenderen, wirksameren und verantwortungsvolleren Plan, der auf nationaler und internationaler Ebene bessere Ergebnisse liefert.
Natürlich müssen sich im neuen Aktionsplan auch die Lehren widerspiegeln, die wir aus der derzeitigen COVID-19-Pandemie ziehen, welche von SARS-CoV-2 Viren ausgelöst wurde. Diese Viren wurden von Tieren auf Menschen übertragen, ebenso geschah dies mit den SARS-CoV Viren der SARS-Krankheit im Jahr 2003. Lebendtiermärkte wie jene, wo beide Pandemien ihren Anfang nahmen, existieren weiterhin weltweit und sogar in Europa.
Die Bewertung des EU-Aktionsplans zur Bekämpfung des illegalen Wildtierhandels durch die Europäische Kommission schafft die Voraussetzungen für dessen Überarbeitung. Wir ermutigen jeden zur Teilnahme an dieser wichtigen öffentlichen EU-Konsultation - jede Stimme zählt!
Sie können uns unterstützen, indem Sie den Fragebogen in nur drei Schritten ausfüllen:
- Besuchen Sie die Seite „Bewertung des EU-Aktionsplans gegen illegalen Wildtierhandel“ auf https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12117-Wildlife-trafficking-EU-action-plan-evaluation-/public-consultation_en
- Geben Sie Ihre Anmeldedaten ein, wenn Sie bereits über ein Konto verfügen oder wählen Sie andernfalls „Konto erstellen“ unterhalb des Textfeldes. Sie können für die Anmeldung auch die Sprache auf Deutsch umstellen.
- Vervollständigen Sie den Fragebogen („Respond to the questionnaire") beginnend ab Seite 3 bei „Über Sie“ und nutzen Sie unsere Anleitung für die Fragen 1-4, aber versuchen Sie bitte, es in Ihren eigenen Worten zu formulieren. Auch wenn der Fragebogen auf Englisch ist, können Sie Ihre Antworten auf Deutsch einfügen. Sie finden Vorschläge für Antworten HIER.
Anmerkung: Bei Problemen mit dem Ausfüllen des Online-Fragebogens können Sie Ihre Rückmeldung hier hinterlassen: env-cites@ec.europa.eu
Hier finden Sie die Antworten des IFAW als Orientierungshilfe für das Ausfüllen des Fragebogens.
Diese öffentliche Konsultation besteht aus drei Teilen: (1) über Sie, (2) öffentliche Konsultation und (3) Expertenkommentar. Die obigen Hinweise beziehen sich auf Teil 2, der sich an die allgemeine Öffentlichkeit richtet.
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