Matt Collis
Die Entscheidungen der Politik zu Wildtieren müssen als integraler Bestandteil der Regierungsarbeit betrachtet werden und nicht nur als Anhängsel.
Abkommen zum Schutz der biologischen Vielfalt des Planeten – ein Schritt in die richtige Richtung
Der IFAW sieht Fortschritte in der Einigung der 15. Vertragsstaatenkonferenz der Biodiversitätskonvention auf ein Abkommen, welches die aktuelle Biodiversitätskrise adressiert. Es gibt aber auch deutliche Kritikpunkte.
Der auf dieser Konferenz von knapp 200 Staaten diskutierte globale Rahmen für die biologische Vielfalt (Global Biodiversity Framework - GBF) legt Ziele und Vorgaben für den Natur- und Artenschutz für den Rest dieses Jahrzehnts fest. Ziel ist, in einem letzten verzweifelten Verseuch die Krise zu stoppen, die bis zu eine Million Arten sowie den Fortbestand unserer überlebenswichtigen ökologischen Systeme bedroht.
Das Abkommen ist zwar deutlich geprägt von vielen nach zwei Wochen harter Verhandlung geschlossenen Kompromissen, erkennt aber auch die Notwendigkeit an, den Natur- und Artenverlust bis 2030 nicht nur aufhalten, sondern umkehren zu müssen.
Dennoch: Trotz schlagzeilenträchtiger Erklärungen, wie der Formulierung des Ziels, 30 Prozent des Planeten bis 2030 unter Schutz zu stellen, ist der Wortlaut des Abkommens voller Unklarheiten und weit davon entfernt, erforderliche Schritte handfest und klar zu definieren. Das ist kaum der inspirierende Weckruf, den es braucht, um die Biodiversitätskrise wirksam zu bekämpfen.
Besorgniserregend ist vor allem das Fehlen klarer quantitativer Ziele oder Vorgaben für dieses Jahrzehnt, um das Artensterben zu stoppen und eine Erholung der Wildtierpopulationen zu erreichen. Diese kritische Lücke droht das gesamte erarbeitete Abkommen zu sprengen. Sie bedeutet, dass es in diesem Jahrzehnt keine klaren Zielvorgaben zur Eindämmung der sichtbarsten Manifestation der Krise geben wird: des Artensterbens. Stattdessen wird die Frist für Maßnahmen bis 2050 verlängert. Wenn sich Regierungen weltweit nicht einmal auf ein klares Ziel einigen können, um das Artensterben in diesem kritischen Jahrzehnt zu bekämpfen, dann stellt sich die Frage, wie ernst es ihnen mit der Eindämmung der Biodiversitätskrise ist.
Der IFAW begrüßt das Vorhaben, 30 Prozent der globalen Land- und Meeresflächen bis 2030 zu schützen, ist aber enttäuscht, dass die Zielformulierung nicht expliziter auf die Qualität des Schutzes in diesen Gebieten eingeht, um die Schaffung weiterer lediglich formal ausgewiesener Naturschutzgebiete zu vermeiden, in denen die zur Erreichung der Schutzziele festgelegten Bestimmungen nicht konsequent durchgesetzt werden. Da sich die Staats- und Regierungschefs allerdings bereits vor Beginn der Konferenz zu diesem Ziel bekannt haben, hoffen wir aufrichtig, dass das Engagement der Nationen zur Erhaltung der Artenvielfalt voll zum Tragen kommt.
Dass die Abschlussvereinbarung die Rolle der biologischen Vielfalt bei der Verringerung des Risikos künftiger zoonotischer Pandemien hervorhebt, bewertet der IFAW als positiv. Diese Verhandlungen haben sich um zwei Jahre verzögert wegen einer Pandemie, die höchstwahrscheinlich durch die Ausbeutung von Wildtieren entstanden ist. Doch ironischerweise musste hart darum gekämpft werden, dass die Abschlussvereinbarung diesen Zusammenhang überhaupt erwähnt.
Die Erhaltung der Biodiversität ist eine der wirksamsten Maßnahmen, um Pandemien in ihrem Ursprung zu verhindern. Die im Zusammenhang mit dem Wildtierschutz formulierten Ziele sehen vor, dieses Problem anzugehen und gleichzeitig die illegale und nicht nachhaltige Ausbeutung von Wildtieren zu stoppen, die eine der Hauptursachen für den Rückgang der biologischen Vielfalt ist.
Der wohl größte Knackpunkt in den Verhandlungen war die Frage, in welcher Höhe die Industrieländer finanzielle Mittel bereitstellen, um die Entwicklungsländer bei der Umsetzung des neuen Abkommens zu unterstützen. Nachdem die Entwicklungsländer anfänglich aus Protest wegen der Vorschläge über die Höhe der Hilfen die Konferenz verlassen hatten, einigte man sich schließlich auf eine Vereinbarung, die vorsieht, dass die wirtschaftlich starken Länder die Hilfen für den Naturschutz bis 2025 verdoppeln und bis 2030 verdreifachen. Dazu wird ein spezieller neuer Treuhandfonds im Rahmen der Globalen Umweltfazilität (Global Environment Facility, GEF) eingerichtet. Einer der Hauptgründe für das Scheitern der bisherigen (sogenannten Aichi-) Ziele war die mangelhafte finanzielle Ausstattung. Eine der Hauptforderungen der Entwicklungsländer bei diesen Verhandlungen war deshalb, dass jedes Abkommen mit angemessenen finanziellen Mitteln unterlegt werden muss. Der IFAW begrüßt die aktuellen Ankündigungen als wichtige erste Maßnahmen, aber es ist klar, dass viel mehr Finanzmittel aus öffentlichen und privaten Quellen benötigt werden, um die Natur- und Klimakrise aufzuhalten.
Der neue Globale Rahmen für die biologische Vielfalt ist ein Schritt in die richtige Richtung, um die Biodiversitätskrise zu bewältigen. Nach dem Ende der Verhandlungen stehen viele Arten allerdings noch immer vor einer höchst ungewissen Zukunft. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Regierungen weltweit sofort mit der Umsetzung des Rahmenwerks beginnen, wenn es eine Hoffnung darauf geben soll, das Leben auf diesem Planeten, so wie wir es kennen, zu erhalten. Der wahre Test für den Globalen Rahmen wird darin bestehen, ob die damit verbundenen Ziele und Vorgaben von den Vertragsstaaten in dem vor uns liegenden entscheidenden Jahrzehnt auch wirklich erreicht werden.
Matt Collis
Die Entscheidungen der Politik zu Wildtieren müssen als integraler Bestandteil der Regierungsarbeit betrachtet werden und nicht nur als Anhängsel.
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