Ethik-Hotline
Der Internationale Tierschutz-Fonds (IFAW) und die mit dem IFAW weltweit verbundenen Unternehmen folgen bei ihrer Tätigkeit höchsten ethischen, rechtlichen und verhaltensspezifischen Standards. In diesem Zusammenhang bemüht sich der IFAW um vorbildliche Unternehmensführung und die Schaffung eines Arbeitsumfelds, in dem offen kommuniziert wird und in dem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Kritik frei äußern können, ohne Repressionen fürchten zu müssen.
Der IFAW hat eine Ethik-Hotline eingerichtet, über die unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ernste und vertrauliche Probleme in den Bereichen Finanzen, Rechnungslegung, Buchhaltung, Bankgeschäfte, Korruptionsbekämpfung, moralisch oder rechtlich nicht einwandfreies Handeln oder Personalwesen melden können. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des IFAW haben verschiedene Möglichkeiten, mutmaßliche Rechtsverletzungen oder Verstöße gegen Richtlinien zu melden. Zum einen können sie ihre Beobachtungen mit den für den jeweiligen Bereich zuständigen Vorgesetzten und/oder Abteilungsleiterinnen/Abteilungsleitern besprechen oder eine Führungskraft ihres Vertrauens zu Rate ziehen. Sie können ihren Bericht auch bei einer Hotline machen, die telefonisch oder über das Internet erreichbar ist. Diese Hotline ist ausschließlich für Mitarbeiterbeschwerden zuständig und mit Personal eines externen Dienstleisters besetzt. Die Informationen werden unverzüglich zur weiteren Untersuchung an die zuständigen Personen beim IFAW weitergegeben. Die Nutzer der Hotline können auf Wunsch anonym bleiben.
Die Hotline ist von allen weltweiten IFAW-Standorten aus erreichbar. Sie erfüllt die Datenschutzrichtlinien der EU und bietet auch eine spezielle Einwahlnummer für Beschäftigte in Frankreich. Der IFAW wird unverzüglich eine Untersuchung der gemeldeten Missstände einleiten und die Identität des Informanten soweit vertraulich behandeln, wie dies im Rahmen einer umfassenden und fairen Untersuchung möglich ist. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des IFAW können über die auf ihren Bericht hin veranlassten Maßnahmen auf dem Laufenden gehalten werden.
Der IFAW duldet keinerlei Repressalien gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die guten Glaubens vermeintliche Missstände im Zusammenhang mit betrieblichen Abläufen beim IFAW melden. Das Vorgehen gegen solche Repressalien ist durch genau festgelegte Verfahren geregelt, und alle Mitarbeiter, die sich an solchen Repressalien beteiligen, müssen mit Disziplinarmaßnahmen rechnen.
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