Grundsätze für ethisch einwandfreie Investitionen
Die Grundsätze der Organisation im Hinblick auf den Tierschutz bestimmen auch maßgeblich die Investitionspolitik des IFAW. Der IFAW investiert daher nicht in Unternehmen, deren Tätigkeiten oder Geschäftspraktiken im Widerspruch zu unseren Tierschutzzielen und unseren Grundsätzen stehen. Mitarbeiter, Vermögensberater und Anlageberater des IFAW sind den ethischen Investitionsgrundsätzen verpflichtet. Diese Vorgaben dürfen ohne vorherigen Beschluss des Vorstandes des IFAW nicht geändert werden.
Die ethische Verpflichtung schließt Investitionen in Unternehmen aus, die
- Tierversuche durchführen,
- Massentierhaltung betreiben,
- nicht nachhaltige Holzproduktion betreiben,
- mit Pelzen von Tieren handeln, die gefährdet sind und/oder gequält werden,
- durch internationale Abkommen verbotene Waffen produzieren.
Außerdem müssen Entscheider genau abwägen, welche Implikationen eine Investition auf die folgenden Bereiche hat:
- Menschenrechte
- Umwelteinflüsse wie beispielsweise durch Bergbau, chemische Produktion, Energiegewinnung und -produktion (nukleare und fossile Brennstoffe) einschließlich Schadstoffemissionen und Abfallaufkommen.
Diese Grundsätze fördern Investitionen in Unternehmen, die Best-Practice-Standards in den Bereichen Umwelt- und Tierschutz verfolgen.
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