Politische Übereinkommen und Vereinbarungen - weltweit
Globale Vereinbarungen für den Schutz von Wildtieren und Lebensräumen25. August 2019, Genf, Schweiz – 18 Hai- und Rochenarten wurden heute in Anhang II des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES[1]) aufgenommen. Der Handel mit ihnen wird damit endlich reguliert. Der bisherige unregulierte Handel mit ihren Flossen und Fleisch hat diese Arten in ihrem Überleben gefährdet.
Die insgesamt drei unterschiedlichen Anträge erhielten alle eine zweidrittel Mehrheit, die für die Aufnahme von Arten in die Anhang II-Liste notwendig ist.
Unter den 18 nun geschützten Arten gehören sowohl der Kurzflossen- wie auch der Langflossen Makohai, beide Arten gelten als gefährdet. Auch die nun geschützten sechs Arten von Gitarrenrochen und zehn Arten von Geigenrochen gelten als vom Aussterben bedroht, außer einer Art von Geigenrochen.
“Der IFAW freut sich sehr, dass so viele Hai- und Rochenarten nun endlich in Anhang II aufgenommen wurden,“ sagt Ralf Sonntag, Delegationsmitglied des IFAW . „Es war höchste Zeit für den Schutz dieser gefährdeten Tierarten. Die unregulierte Jagd nach ihren Flossen und ihrem Fleisch hat viele dieser Artenfast zum Aussterben gebracht. Sie sind aber noch zu retten, wenn der Handel nun effektiv reguliert wird. Die Aufnahme in Anhang II ist dafür ein wichtiger erster Schritt.“
Makos gehören zu den faszinierendsten Haien überhaupt, es ist eine der wenigen warmblütigen Haiarten, das macht sie zu einem der schnellsten Fische, schneller sogar als die meisten Schnellboote.
Gitarren- und Geigenrochen haben ihren Namen bekommen, weil ihre Körperform an die Instrumente erinnern. Ihre flachen Körper sind für das Leben am Meeresgrund angepasst. Das Risiko auszusterben ist für Riesen Gitarrenrochen wie auch der Riesen Geigenrochen am höchsten von allen Haiarten.
Beinahe die Hälfte aller Hai- und Rochenarten gelten als gefährdet. Mindestens 100 Million Haie werden jährlich in der Fischerei getötet. 83 Prozent des globalen Handels mit Haiflossen oder ihrem Fleisch ist bisher unreguliert. Als Prädatoren sind alle Haiarten ein wesentlicher Teil des Ökosystems der Meere.
„Unterschutzstellungen wie heute sind auch wichtig, weil sich damit Regularien für Haie und Rochen in den Mitgliedsländern verändern, in manchen Ländern zum ersten Mal,“ so Sonntag weiter. „Wir unterstützen Mitgliedsländer bei der effektiven Umsetzung, wenn es gewünscht ist.“
Der Antrag zur Aufnahme der Makohaie in Anhang II wurde mit 102 Stimmen dafür, 40 Gegenstimmen und fünf Enthaltungen angenommen. Die Aufnahme der großen Gitarrenrochen in Anhang II wurde mit 109 Stimmen angenommen, mit 30 Gegenstimmen und neun Enthaltungen. Die Geigenrochen wurden mit 112 Stimmen dafür, 30 Gegenstimmen und vier Enthaltungen in Anhang II aufgenommen.
Zum Ende der Konferenz müssen alle Beschlüsse im Plenum noch bestätigt werden.
Die Artenschutzkonferenz tagt noch bis Mittwoch, den 28. August in Genf, Schweiz.
[1] Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen oder englisch Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora
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Andreas Dinkelmeyer
Campaigns and Communications Manager
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